Personal
2020 AHV: neu 5.275% AHV-Beitrag für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber (bisher 5.125%)
ALV: unverändert je 1.1%
UVG: Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung Fr. 148'200.- (wie bisher)
BVG: Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) Fr. 21'330.- (wie bisher)
Mehrwertsteuer
aktuell: MWST-Infos der ESTV
ab 01.10.2018: Abgabe Radio TV wird von ESTV in Rechnung gestellt. Abgabepflichtig sind MWST-registrierte Unternehmen mit mindestens CHF 500'000 Umsatz (ohne MWST).
Staats- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer
Säule 3a Höchstbeiträge:
2020 | keine Änderung | |||
2019 | Fr. | 6'826.- | für Steuerpflichtige mit 2. Säule (Pensionskasse) | |
Fr. | 34'128.- | für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (max. 20% des Erwerbseinkommens) |
Buchführungsnormen
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